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§ 13 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Allgemeine Gebührenverordnung (AGebV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Ermittlung der kostendeckenden Gebühr
Abschnitt 3 Einheitliche Gebühren
Abschnitt 4 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Inkrafttreten
§ 13 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.