§ 27a Anwendung des Sozialgesetzbuches - Digitale Gesetze
Erster Abschnitt Förderungsfähige Maßnahmen
Zweiter Abschnitt Persönliche Voraussetzungen
Dritter Abschnitt Leistungen
Vierter Abschnitt Einkommens- und Vermögensanrechnung
Fünfter Abschnitt Organisation
Sechster Abschnitt Verfahren
Siebter Abschnitt Aufbringung der Mittel
Achter Abschnitt Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 27a Anwendung des Sozialgesetzbuches
Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Regelungen enthält, sind die §§ 1 bis 3, 11 bis 17, 30 bis 67 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch anzuwenden.