Vierter Abschnitt Einkommens- und Vermögensanrechnung
Fünfter Abschnitt Organisation
Sechster Abschnitt Verfahren
Siebter Abschnitt Aufbringung der Mittel
Achter Abschnitt Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 26 Rechtsweg - Digitale Gesetze
§ 26 Rechtsweg
Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg, für Streitigkeiten aus dem Darlehensvertrag der ordentliche Rechtsweg gegeben.