Abschnitt 8 Arbeits- und Sozialrechtliche Beratung
Abschnitt 9 Sonderregelungen und Übergangsbestimmungen
Unterabschnitt 1 Sonderregelungen für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind
Unterabschnitt 2 Sonderregelungen für den Straßenverkehrssektor
Unterabschnitt 3 Übergangsbestimmungen
§ 26 Binnenmarkt-Informationssystem
Für die grenzüberschreitende Bearbeitung eingehender und ausgehender Ersuchen verwendet die zentrale Behörde das Binnenmarkt-Informationssystem nach der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012.