Abschnitt 4 Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche
Abschnitt 4a Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld
Abschnitt 4b Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland
Abschnitt 5 Zivilrechtliche Durchsetzung
Abschnitt 6 Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
Abschnitt 7 Grenzüberschreitende Durchsetzung
Abschnitt 8 Arbeits- und Sozialrechtliche Beratung
Abschnitt 9 Sonderregelungen und Übergangsbestimmungen
Unterabschnitt 1 Sonderregelungen für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind
Unterabschnitt 2 Sonderregelungen für den Straßenverkehrssektor
Unterabschnitt 3 Übergangsbestimmungen
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: