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Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Eisenbahnverkehr (AEAusglV)
Eingangsformel
§ 1 Ausbildungsverkehr
§ 2 Kostenbestandteile für die Festlegung der Kostensätze
§ 3 Ermittlung der Personen-Kilometer für die Berechnung des Ausgleichs
§ 4 Ermittlung der Erträge
§ 5 Sonderregelung bei Einnahmeaufteilungsverträgen
§ 6 Länderüberschreitender Verkehr
§ 7 Antrag
§ 8 Entscheidung
§ 9 Änderung der Voraussetzungen
§ 10 Vorauszahlungen
§ 11 Inkrafttreten
Schlußformel
Anlage (zu § 2)
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet A Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1099) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
§ 4 Ermittlung der Erträge - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Ermittlung der Erträge
Als Erträge im Sinne von § 6a Abs. 1 und 2 des Gesetzes sind die Fahrgeldeinnahmen aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr und die Einnahmen aus Fahrpreiszuschlägen anzusetzen.