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Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Die ärztliche Ausbildung
Zweiter Abschnitt Allgemeine Prüfungsbestimmungen
Dritter Abschnitt Die Ärztliche Prüfung
Vierter Abschnitt Die Erlaubnis
Fünfter Abschnitt Die Approbation
Sechster Abschnitt Modellstudiengang
Siebenter Abschnitt Übergangsregelungen
Achter Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 8 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Allgemeine Prüfungsbestimmungen
§ 8 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle
Die in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 vorgesehenen Prüfungen werden vor der nach Landesrecht zuständigen Stelle abgelegt.