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§ 2 Laufbahnen und Ämter des Auswärtigen Dienstes - Digitale Gesetze
Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes (ADLV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Laufbahnen und Ämter des Auswärtigen Dienstes
Abschnitt 2 Vorbereitungsdienst
Abschnitt 3 Aufstieg
Abschnitt 4 Laufbahnwechsel in den gehobenen Auswärtigen Dienst
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 2 Laufbahnen und Ämter des Auswärtigen Dienstes
Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes sind
1.
die Laufbahn des mittleren Auswärtigen Dienstes,
2.
die Laufbahn des gehobenen Auswärtigen Dienstes und
3.
die Laufbahn des höheren Auswärtigen Dienstes.