Elfter Abschnitt Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages
Zwölfter Abschnitt Fraktionen
§ 44 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
Zeiten der Mitgliedschaft im Bundestag, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes liegen, werden bei der Berechnung des Zeitraumes, für den Übergangsgeld zu zahlen ist, berücksichtigt.