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Anlage 11 (zu § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 zweiter Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3) - Digitale Gesetze
Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Die pharmazeutische Ausbildung
Zweiter Abschnitt Allgemeine Prüfungsvorschriften
Dritter Abschnitt Die Pharmazeutische Prüfung
Vierter Abschnitt Die Approbation
Fünfter Abschnitt Ergänzende Vorschriften, Erlaubnis, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften, Erlaubnis, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Anlage 11 (zu § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 zweiter Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1504)
Ausstellende Behörde
in .................................
Zeugnis
über die Pharmazeutische Prüfung
Herr/Frau .........................., geboren am .......................
in ...................., hat
die Pharmazeutische Prüfung
mit der Gesamtnote ............... (..............) bestanden.
Zahlenwert
..................., den ............
Siegel
der ausstellenden Behörde
.....................................
(Unterschrift)