Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
Stoffgebiete des Studiums der Pharmazie
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1716 - 1718
Eine Verschiebung von Unterrichtsstunden zwischen einzelnen Stoffgebieten im Umfang bis zu 42 Unterrichtsstunden je Gebiet ist möglich. Der Gesamtumfang an praktischen Übungen und Seminaren einschließlich von Vorlesungen mit Übungen oder mit Seminaren darf jeweils dadurch nicht berührt werden. Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann zusätzlich zu den für die Stoffgebiete A bis I angegebenen Bescheinigungen insgesamt bis zu vier weitere Bescheinigungen verlangen.
In den praktischen Übungen sind jeweils 20 Prozent praktikumbegleitende Seminare enthalten.
Stoffgebiet A
Allgemeine Chemie der Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe
Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu:
Chemie für Pharmazeuten
Stereochemie
Chemische Nomenklatur
Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden)
Chemie einschließlich der Analytik der organischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe
Toxikologie der Hilfsstoffe und Schadstoffe
Gesamtumfang: 462 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 336 Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 56 Unterrichtsstunden Seminaren
Drei Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme
Stoffgebiet B
Pharmazeutische Analytik
Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu:
Pharmazeutische/Medizinische Chemie
Quantitative Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden)
Einführung in die instrumentelle Analytik
Instrumentelle Analytik
Gesamtumfang: 392 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 308 Unterrichtsstunden praktischen Übungen
Zwei Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme
Stoffgebiet C
Wissenschaftliche Grundlagen, Mathematik und Arzneiformenlehre
Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen mit Veranstaltungen zu: