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Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (AABGebV)
Eingangsformel
§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
§ 2 Höhe der Gebühren und Auslagen
§ 3 Zeitgebühr
§ 4 Übergangsvorschrift
§ 5 Inkrafttreten
Anlage 1 Gebühren- und Auslageverzeichnis
Anlage 2 Besondere pauschale Stundensätze des Auswärtigen Amts
Anlage 3 Abrechnungsbogen für das Bestimmen von Zeitgebühren
Eingangsformel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Auf Grund des § 22 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) verordnet das Auswärtige Amt: