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Dritte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (3. KugBeV)
Eingangsformel
§ 1 Verlängerung der Bezugsdauer
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.