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Dritte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb des Luftfahrtgerätes außerhalb von Luftfahrtunternehmen) (3. DV LuftBO)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Ausrüstung von Luftfahrzeugen
Abschnitt 3 Flugbetrieb
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 7 [object Object] - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Ausrüstung von Luftfahrzeugen
Unterabschnitt 1: Alle Luftfahrzeuge
§ 7 Ausrüstung von Segelflugzeugen für Wolkenflüge
(zu § 20 Absatz 1 LuftBO)
Für Wolkenflüge sind Segelflugzeuge wie folgt auszurüsten:
1.
einem Fahrtmesser,
2.
einem Höhenmesser,
3.
einem Wendezeiger mit Scheinlot,
4.
einem Magnetkompass und
5.
einem Variometer.