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§ 8 Höhe des Darlehens - Digitale Gesetze
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)
I. Selbständige Berufe
1. Besondere Anspruchsvoraussetzungen
2. Die gesetzlichen Ansprüche
a) Darlehen
§ 6 Anderweitige Beschaffung von Geldmitteln
§ 7 Tatsächliche Voraussetzungen für das Darlehen
§ 8 Höhe des Darlehens
§ 9 Unmöglichkeit der Sicherung
§ 10 Zusätzliches Darlehen
§ 11 Darlehen für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
b) Kapitalentschädigung
c) Rente
II. Unselbständige Berufe
III. Schädigung in selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit
IV. Schaden in der Ausbildung
V. Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
VI. Bewertung der im Ausland erzielten Einkünfte
VII. Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
I.: Selbständige Berufe
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a): Darlehen
§ 8 Höhe des Darlehens
Bei der Bemessung des Darlehens ist der Umfang des früheren Unternehmens oder der früheren Teilhaberschaft zu berücksichtigen.