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§ 10 Zusätzliches Darlehen - Digitale Gesetze
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)
I. Selbständige Berufe
1. Besondere Anspruchsvoraussetzungen
2. Die gesetzlichen Ansprüche
a) Darlehen
§ 6 Anderweitige Beschaffung von Geldmitteln
§ 7 Tatsächliche Voraussetzungen für das Darlehen
§ 8 Höhe des Darlehens
§ 9 Unmöglichkeit der Sicherung
§ 10 Zusätzliches Darlehen
§ 11 Darlehen für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
b) Kapitalentschädigung
c) Rente
II. Unselbständige Berufe
III. Schädigung in selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit
IV. Schaden in der Ausbildung
V. Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
VI. Bewertung der im Ausland erzielten Einkünfte
VII. Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
I.: Selbständige Berufe
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a): Darlehen
§ 10 Zusätzliches Darlehen
Auf das zusätzliche Darlehen sind die §§ 6 bis 9 entsprechend anzuwenden.