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§ 16 Alters- und Hinterbliebenenversorgung - Digitale Gesetze
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)
I. Selbständige Berufe
1. Besondere Anspruchsvoraussetzungen
2. Die gesetzlichen Ansprüche
a) Darlehen
b) Kapitalentschädigung
§ 12 Zeitliche Begrenzung der Kapitalentschädigung
§ 13 Berechnung der Kapitalentschädigung
§ 14 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
§ 15 Erreichbare Dienstbezüge eines vergleichbaren Bundesbeamten
§ 16 Alters- und Hinterbliebenenversorgung
§ 17 Berücksichtigung des anderweitigen Arbeitseinkommens nach § 77 BEG
§ 18 Umrechnung der Kapitalentschädigung
§ 19 Weiterleistung der Kapitalentschädigung
§ 20 Anzeigepflicht
c) Rente
II. Unselbständige Berufe
III. Schädigung in selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit
IV. Schaden in der Ausbildung
V. Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
VI. Bewertung der im Ausland erzielten Einkünfte
VII. Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
I.: Selbständige Berufe
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b): Kapitalentschädigung
§ 16 Alters- und Hinterbliebenenversorgung
(Entfällt)