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§ 11 Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen - Digitale Gesetze
[object Object] (39. BImSchV)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Immissionswerte
Teil 3 Beurteilung der Luftqualität
Teil 4 Kontrolle der Luftqualität
Teil 5 Pläne
Teil 6 Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten
Teil 7 Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung
Teil 8 Gemeinsame Vorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Beurteilung der Luftqualität
§ 11 Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen
Die zuständigen Behörden legen für die gesamte Fläche ihres Landes Gebiete und Ballungsräume fest.