Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 30 Anerkannte Zertifizierungsstellen - Digitale Gesetze
[object Object] (37. BImSchV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeiner Teil
Teil 2 Anforderungen an erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
Teil 3 Anforderungen an mitverarbeitete biogene Öle und biogenen Wasserstoff
Teil 4 Nachweise
Teil 5 Zentrales Register und elektronische Datenbank
Teil 6 Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
Inhaltsverzeichnis
Teil 4: Nachweise
More
Unterabschnitt 1: Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 30 Anerkannte Zertifizierungsstellen
Anerkannte Zertifizierungsstellen sind
1.
Zertifizierungsstellen, die nach § 31 Absatz 1 oder § 43 Absatz 1 anerkannt sind, und
2.
Zertifizierungsstellen nach § 36.