Anlage 2 (zu § 7 Abs. 2 und § 15 Abs. 1)
Inhalt des Ausbildungskurses
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 2195)
Der Ausbildungskurs setzt sich aus einem praktischen und einem theoretischen Teil zusammen:
- 1.
Praktischer Teil
Im praktischen Teil ist die korrekte Schnittführung nach § 2 Abs. 2 der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung und die Verwiegung von Schlachtkörpern zu erläutern und die korrekte Anwendung der Klassifizierungssysteme und der in Deutschland zugelassenen Klassifizierungsgeräte und Klassifizierungsverfahren zu unterrichten.
- 2.
Theoretischer Teil
Im theoretischen Teil werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:
- a)
fachspezifische Kenntnisse über
- -
die Klassifizierungssysteme und die zugelassenen Klassifizierungsverfahren,
- -
die Anwendung, Funktion und Kontrolle von Klassifizierungsgeräten,
- -
die Schlachtkörperanatomie und die Schnittführung und
- -
die Grundlagen der Schlachttechnologie,
- b)
die Struktur der Vieh- und Fleischbranche und die Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen sowie
- c)
die einschlägigen Rechtsnormen, insbesondere
- aa)
die europäischen und nationalen Bestimmungen über Handelsklassen und Preismeldungen für die jeweilige Tierart (Rinder-, Schweine- bzw. Schafschlachtkörper),
- bb)
das Handelsklassengesetz,
- cc)
das Fleischgesetz und seine Durchführungsverordnungen,
- dd)
das Lebensmittelhygienerecht (Auszüge),
- ee)
das Eichrecht (Auszüge),
- ff)
die Viehverkehrsverordnung (Auszüge),