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Schlußformel - Digitale Gesetze
Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (2. BImSchV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Errichtung und Betrieb
Dritter Abschnitt Anforderungen an Altanlagen
Vierter Abschnitt Eigenkontrolle und Überwachung
Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
§ 13 Umgang mit leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen
§ 14 Ableitung der Abgase
§ 15 An- und Abfahren von Anlagen
§ 16 Allgemeine Anforderungen
§ 17 Berichterstattung an die Europäische Kommission, Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 18 Weitergehende Anforderungen
§ 19 Zulassung von Ausnahmen
Schlußformel
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
Schlußformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.