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§ 14 Stiftungsorgane - Digitale Gesetze
Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung" (1-DM-GoldmünzG)
Erster Abschnitt Ausgabe einer 1-DM Goldmünze
Zweiter Abschnitt Stiftung "Geld und Währung"
§ 10 Errichtung der Stiftung
§ 11 Stiftungszweck
§ 12 Stiftungsvermögen
§ 13 Satzung
§ 14 Stiftungsorgane
§ 15 Stiftungsrat
§ 16 Vorstand
§ 17 Neben- und ehrenamtliche Tätigkeit
§ 18 Aufsicht
Dritter Abschnitt
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Stiftung "Geld und Währung"
§ 14 Stiftungsorgane
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand.