Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 31 Abstimmungsniederschrift - Digitale Gesetze
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (1. WOMitbestG)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Teil 2 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
Teil 3 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes
Teil 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
More
Unterabschnitt 3: Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten
§ 31 Abstimmungsniederschrift
Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift fest:
1.
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;
2.
die Zahl der gültigen Stimmen;
3.
die Zahl der ungültigen Stimmen;
4.
die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen;
5.
die Namen der in den Wahlvorschlag aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber und Ersatzmitglieder;
6.
besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.