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§ 31 Abstimmungsniederschrift - Digitale Gesetze
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (1. WOMitbestG)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Kapitel 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge
Abschnitt 1 Einleitung der Wahl
Abschnitt 2 Abstimmung über die Art der Wahl
Abschnitt 3 Verteilung der Sitze, Wahlvorschläge
Unterabschnitt 1 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Unterabschnitt 2 Wahlvorschläge
Unterabschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten
§ 28 Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten
§ 29 Abstimmungsvorschläge der leitenden Angestellten
§ 30 Abstimmung der leitenden Angestellten
§ 31 Abstimmungsniederschrift
Unterabschnitt 4 Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Abschnitt 4 Anzuwendende Vorschriften
Kapitel 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Kapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
Teil 2 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
Teil 3 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes
Teil 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
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Unterabschnitt 3: Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten
§ 31 Abstimmungsniederschrift
Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift fest:
1.
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;
2.
die Zahl der gültigen Stimmen;
3.
die Zahl der ungültigen Stimmen;
4.
die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen;
5.
die Namen der in den Wahlvorschlag aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber und Ersatzmitglieder;
6.
besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.