Unterabschnitt 7 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Kabeln, Rohrleitungen sowie Einrichtungen
Unterabschnitt 8 Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
Abschnitt 2 Besondere Vorgaben für die Fläche N-3.7
Abschnitt 3 Besondere Vorgaben für die Fläche N-3.8
Abschnitt 4 Besondere Vorgaben für die Fläche O-1.3
Teil 3 Feststellung der zu installierenden Leistung
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 30 Sonstige Pflichten
Die Pflichten des Trägers des Vorhabens zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber bleiben unberührt.