Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 19 - Digitale Gesetze
Dreizehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (13. RAG)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen
Zweiter Abschnitt Anpassung der Geldleistungen und des Pflegegeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Vierter Abschnitt
Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 18
§ 19
§ 20
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 19
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.