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§ 1788 Rechte des Mündels - Digitale Gesetze
BGB
Inhaltsübersicht
Buch 1 Allgemeiner Teil
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Buch 3 Sachenrecht
Buch 4 Familienrecht
Abschnitt 1 Bürgerliche Ehe
Abschnitt 2 Verwandtschaft
Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
Titel 1 Vormundschaft
Untertitel 1 Begründung der Vormundschaft
Untertitel 2 Führung der Vormundschaft
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1788 Rechte des Mündels
§ 1789 Sorge des Vormunds; Vertretung und Haftung des Mündels
§ 1790 Amtsführung des Vormunds; Auskunftspflicht
§ 1791 Aufnahme des Mündels in den Haushalt des Vormunds
§ 1792 Gemeinschaftliche Führung der Vormundschaft, Zusammenarbeit von Vormund und Pfleger
§ 1793 Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten
§ 1794 Haftung des Vormunds
Kapitel 2 Personensorge
Kapitel 3 Vermögenssorge
Untertitel 3 Beratung und Aufsicht durch das Familiengericht
Untertitel 4 Beendigung der Vormundschaft
Untertitel 5 Vergütung und Aufwendungsersatz
Titel 2 Pflegschaft für Minderjährige
Titel 3 Rechtliche Betreuung
Titel 4 Sonstige Pflegschaft
Buch 5 Erbrecht
Inhaltsverzeichnis
Buch 4: Familienrecht
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Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1788 Rechte des Mündels
Der Mündel hat insbesondere das Recht auf
1.
Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit,
2.
Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen,
3.
persönlichen Kontakt mit dem Vormund,
4.
Achtung seines Willens, seiner persönlichen Bindungen, seines religiösen Bekenntnisses und kulturellen Hintergrunds sowie
5.
Beteiligung an ihn betreffenden Angelegenheiten, soweit es nach seinem Entwicklungsstand angezeigt ist.