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Schlussformel - Digitale Gesetze
Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStVBetrV)
Eingangsformel
§ 1 Register
§ 2 Inhalt und Zweck des Registers
§ 3 Übermittlung von Daten an das Register
§ 4 Zu speichernde Daten
§ 5 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
§ 6 Auskunft an Behörden
§ 7 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren; automatisiertes Abrufverfahren
§ 8 Auskunft bei Anfragen mit ähnlichen oder unvollständigen Angaben
§ 9 Auskunft an betroffene Personen
§ 10 Organisatorische und technische Leitlinien und Maßnahmen
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.