Sechster Abschnitt Katastrophenschutz im Zivilschutz und Katastrophenhilfe des Bundes
Siebter Abschnitt Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
Achter Abschnitt Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut
Neunter Abschnitt Organisationen, Helferinnen und Helfer
Zehnter Abschnitt Kosten des Zivilschutzes
Elfter Abschnitt Bußgeldvorschriften
Zwölfter Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 9 Baulicher Betriebsschutz
Zum Schutz lebens- oder verteidigungswichtiger Anlagen und Einrichtungen können die obersten Bundesbehörden jeweils für ihren Geschäftsbereich Regelungen für bauliche Schutzmaßnahmen treffen.