Buch 11 Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
§ 703 Kein Nachweis der Vollmacht - Digitale Gesetze
§ 703 Kein Nachweis der Vollmacht
Im Mahnverfahren bedarf es des Nachweises einer Vollmacht nicht. Wer als Bevollmächtigter einen Antrag einreicht oder einen Rechtsbehelf einlegt, hat seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern.