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Zivilprozessordnung (ZPO)
Inhaltsübersicht
Buch 1 Allgemeine Vorschriften
Buch 2 Verfahren im ersten Rechtszug
Abschnitt 1 Verfahren vor den Landgerichten
Titel 1 Verfahren bis zum Urteil
Titel 2 Urteil
Titel 3 Versäumnisurteil
Titel 4 Verfahren vor dem Einzelrichter
Titel 5 Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme
Titel 6 Beweis durch Augenschein
Titel 7 Zeugenbeweis
Titel 8 Beweis durch Sachverständige
Titel 9 Beweis durch Urkunden
Titel 10 Beweis durch Parteivernehmung
Titel 11 Abnahme von Eiden und Bekräftigungen
Titel 12 Selbständiges Beweisverfahren
§ 485 Zulässigkeit
§ 486 Zuständiges Gericht
§ 487 Inhalt des Antrages
§§ 488 und 489 (weggefallen)
§ 490 Entscheidung über den Antrag
§ 491 Ladung des Gegners
§ 492 Beweisaufnahme
§ 493 Benutzung im Prozess
§ 494 Unbekannter Gegner
§ 494a Frist zur Klageerhebung
Abschnitt 2 Verfahren vor den Amtsgerichten
Buch 3 Rechtsmittel
Buch 4 Wiederaufnahme des Verfahrens
Buch 5 Urkunden- und Wechselprozess
Buch 6 Weitere besondere Verfahren
Buch 7 Mahnverfahren
Buch 8 Zwangsvollstreckung
Buch 9 (weggefallen)
Buch 10 Schiedsrichterliches Verfahren
Buch 11 Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
§ 487 Inhalt des Antrages - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Buch 2: Verfahren im ersten Rechtszug
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Titel 12: Selbständiges Beweisverfahren
§ 487 Inhalt des Antrages
Der Antrag muss enthalten:
1.
die Bezeichnung des Gegners;
2.
die Bezeichnung der Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll;
3.
die Benennung der Zeugen oder die Bezeichnung der übrigen nach § 485 zulässigen Beweismittel;
4.
die Glaubhaftmachung der Tatsachen, die die Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens und die Zuständigkeit des Gerichts begründen sollen.