Abschnitt 6 Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007
Abschnitt 7 Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
Abschnitt 8 Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nach der Verordnung (EU) 2016/1191
§ 1093 Vollstreckungsklausel - Digitale Gesetze
§ 1093 Vollstreckungsklausel
Aus einem nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 erlassenen und für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehl findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.