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§ 1055 Wirkungen des Schiedsspruchs - Digitale Gesetze
Zivilprozessordnung (ZPO)
Inhaltsübersicht
Buch 1 Allgemeine Vorschriften
Buch 2 Verfahren im ersten Rechtszug
Buch 3 Rechtsmittel
Buch 4 Wiederaufnahme des Verfahrens
Buch 5 Urkunden- und Wechselprozess
Buch 6 Weitere besondere Verfahren
Buch 7 Mahnverfahren
Buch 8 Zwangsvollstreckung
Buch 9 (weggefallen)
Buch 10 Schiedsrichterliches Verfahren
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Schiedsvereinbarung
Abschnitt 3 Bildung des Schiedsgerichts
Abschnitt 4 Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Abschnitt 5 Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens
Abschnitt 6 Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens
§ 1051 Anwendbares Recht
§ 1052 Entscheidung durch ein Schiedsrichterkollegium
§ 1053 Vergleich
§ 1054 Form und Inhalt des Schiedsspruchs
§ 1055 Wirkungen des Schiedsspruchs
§ 1056 Beendigung des schiedsrichterlichen Verfahrens
§ 1057 Entscheidung über die Kosten
§ 1058 Berichtigung, Auslegung und Ergänzung des Schiedsspruchs
Abschnitt 7 Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch
Abschnitt 8 Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
Abschnitt 9 Gerichtliches Verfahren
Abschnitt 10 Außervertragliche Schiedsgerichte
Buch 11 Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
Inhaltsverzeichnis
Buch 10: Schiedsrichterliches Verfahren
Abschnitt 6: Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens
§ 1055 Wirkungen des Schiedsspruchs
Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils.