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III. Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation (ZOVers-BMPT)
I. Übertragung von beamtenversorgungsrechtlichen Zuständigkeiten
II. Erlaß von Widerspruchsbescheiden und Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beamtenversorgung
III. Inkrafttreten
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
III. Inkrafttreten
(1) Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(2)