- aaa)
unentgeltlich an öffentliche Dienststellen der Mitgliedstaaten gerichtete Dokumente,
- bbb)
zur unentgeltlichen Weitergabe bestimmte Veröffentlichungen drittländischer Regierungen und offizieller internationaler Organisationen,
- ccc)
an die Zentralbanken der Mitgliedstaaten gerichtete amtliche Drucksachen,
- ddd)
Unterlagen für Prüfungen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft von Einrichtungen eines Drittlandes veranstaltet werden,
- eee)
Vordrucke, die im Rahmen internationaler Übereinkommen im internationalen Kraftfahrzeug- oder Warenverkehr verwendet werden,
- fff)
schon benutzte Vordrucke, Fahrtausweise, Konnossemente, Frachtbriefe oder sonstige Geschäftsunterlagen,
- ggg)
amtliche Drucksachen von Behörden dritter Länder oder internationaler Behörden sowie die internationalen Mustern entsprechende Drucke, die von Verbänden in Drittländern an ihre Korrespondenzverbände im Zollgebiet der Gemeinschaft zur Verteilung gerichtet werden,
- hhh)
an Presseagenturen oder Verlage von Zeitungen oder Zeitschriften gerichtete Pressephotographien, Diapositive und Klischees von Pressephotographien, auch mit Bildtext,
- iii)
Steuermarken und ähnliche Marken, die die Entrichtung von Abgaben in einem Drittland bestätigen,
- jjj)
gültige gesetzliche Zahlungsmittel, die an die Bundesbank oder Landeszentralbanken sowie andere Geldinstitute gerichtet sind,