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§ 1 - Digitale Gesetze
Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung (ZollDKlZustAnO)
Eingangsformel
§ 1
§ 2
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
§ 1
Die Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung erlässt die Generalzolldirektion mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen.