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§ 4 - Digitale Gesetze
Gesetz zur Ausführung des Beschlusses 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich sowie zur Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung (ZISAG)
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Inhaltsverzeichnis
§ 4
Das Bundeskriminalamt ist berechtigt, Daten aus dem Aktennachweissystem für Zollzwecke im automatisierten Verfahren abzurufen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.