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Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022 (ZensVorbG 2022)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
§ 3 Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
§ 4 Anschriftenbestand
§ 5 Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen
§ 6 Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 7 Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
§ 7a Bestand an Angaben zur Überprüfung der Daten zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
§ 8 Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
§ 9 Übermittlung von Daten der Meldebehörden
§ 9a Datenübermittlung, Qualitätsprüfung und Programmentwicklung
§ 10 Zusammenführung und Überprüfung der Daten
§ 11 Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 12 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
§ 5 Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
§ 5 Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen
Im Datenbestand Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmale werden für jede Anschrift Angaben zu folgenden Merkmalen gespeichert:
1.
Stichprobenkennzeichen,
2.
Kennzeichnung der Erhebungsstelle,
3.
Sonderbereichskennzeichen,
4.
gebäude- und wohnungsbezogene Angaben,
5.
Personenzahl Hauptwohnung,
6.
Personenzahl Nebenwohnung,
7.
Anzahl der Wohnungen,
8.
Anzahl der bewohnten Wohnungen.