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Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022 (ZensVorbG 2022)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
§ 13 Nutzung weiterer Quellen
§ 14 Datenübermittlungen
§ 15 Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister
§ 16 Löschung
§ 16a Verordnungsermächtigung
§ 17 Inkrafttreten
§ 17 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
§ 17 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.