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§ 14 Kosten - Digitale Gesetze
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (ZensVorbG 2011)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters sowie eines Verzeichnisses zum Geburtsort und Geburtsstaat
Abschnitt 3 Übermittlung von Daten zur Vorbereitung einer Gebäude- und Wohnungszählung
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
§ 11 Geheimhaltung
§ 12 Nutzung allgemein zugänglicher Quellen
§ 13 Datenübermittlungen
§ 14 Kosten
§ 15 Löschung
§ 16 Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
§ 14 Kosten
Eine Erstattung der Kosten von Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt erfolgt nicht.