Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
Abschnitt 5 Auskunftspflicht
Abschnitt 6 Datenschutz und Datenverarbeitung
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 30 Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
Die Hilfsmerkmale nach den §§ 6, 10 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 16 dürfen verwendet werden, um neue Merkmale zu Typ und Größe der Familie und des Haushalts zu generieren und zu speichern.