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Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (ZensG 2022)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
Abschnitt 2 Erhebungen
Abschnitt 3 Organisation
Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
Abschnitt 5 Auskunftspflicht
Abschnitt 6 Datenschutz und Datenverarbeitung
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 13 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Erhebungen
Unterabschnitt 3: Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 13 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
(1) Erhebungsmerkmale sind:
1.
Wohnungsstatus,
2.
Geschlecht,
3.
Staatsangehörigkeiten,
4.
Monat und Jahr der Geburt,
5.
Familienstand,
6.
nichteheliche Lebensgemeinschaften,
7.
für Personen, die nach dem 31. Dezember 1955 nach Deutschland zugezogen sind: Jahr der Ankunft in Deutschland,
8.
Anzahl der Personen im Haushalt,
9.
Geburtsstaat,
10.
Erwerbsstatus in der Woche des Zensusstichtags,
11.
Hauptstatus in der Woche des Zensusstichtags,
12.
Stellung im Beruf,
13.
ausgeübter Beruf,
14.
Wirtschaftszweig des Betriebs,
15.
Anschrift des Betriebs, nur Postleitzahl und Gemeinde,
16.
höchster allgemeiner Schulabschluss,
17.
höchster beruflicher Bildungsabschluss,
18.
aktueller Schulbesuch.
(2) Hilfsmerkmale sind:
1.
Familienname und Vornamen,
2.
Anschrift der Wohnung und Lage der Wohnung im Gebäude,
3.
Tag der Geburt ohne Monats- und Jahresangabe,
4.
Kontaktdaten der Auskunftspflichtigen oder einer anderen für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.