Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2 und 3 Satz 1, § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3,
§ 134 Absatz 1 Satz 4)
Unterrichtsveranstaltungen, für die eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist