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Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Zahnärztliche Ausbildung
Abschnitt 2 Zahnärztliche Prüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeine Prüfungsbestimmungen
Unterabschnitt 2 Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Unterabschnitt 3 Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Unterabschnitt 4 Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
§ 58 Zeitpunkt der Prüfung
§ 59 Art der Prüfung
§ 60 Prüfungstermine
§ 61 Ladung zu den Prüfungsterminen
§ 62 Inhalt des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
§ 63 Mündlich-praktischer Teil
§ 64 Praktisches Prüfungselement
§ 65 Mündliches Prüfungselement
§ 66 Prüfungskommission für den mündlich-praktischen Teil
§ 67 Durchführung des mündlich-praktischen Teils
§ 68 Anwesenheit weiterer Personen beim mündlich-praktischen Teil
§ 69 Bewertung des mündlich-praktischen Teils
§ 70 Bestehen des mündlich-praktischen Teils
§ 71 Note für den mündlich-praktischen Teil
§ 72 Inhalt des schriftlichen Teils
§ 73 Durchführung des schriftlichen Teils
§ 74 Bestehen des schriftlichen Teils
§ 75 Bewertung des schriftlichen Teils
§ 76 Mitteilung des Ergebnisses des schriftlichen Teils
§ 77 Bestehen des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
§ 78 Wiederholung
§ 79 Note für den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
§ 80 Mitteilung bei endgültigem Nichtbestehen der Prüfung
§ 81 Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung
Abschnitt 3 Modellstudiengang
Abschnitt 4 Die Approbation
Abschnitt 5 Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde
Abschnitt 6 Übergangsregelungen
§ 59 Art der Prüfung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Zahnärztliche Prüfung
Unterabschnitt 4: Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
§ 59 Art der Prüfung
(1) Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung besteht aus einem mündlich-praktischen Teil und einem schriftlichen Teil.
(2) Studierende, die die Ärztliche Prüfung bestanden haben, legen den schriftlichen Teil nicht ab.