Unterabschnitt 4 Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Abschnitt 3 Modellstudiengang
Abschnitt 4 Die Approbation
Abschnitt 5 Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde
Abschnitt 6 Übergangsregelungen
§ 43 Art der Prüfung - Digitale Gesetze
§ 43 Art der Prüfung
Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung. Sie besteht aus einem praktischen Prüfungselement und einem mündlichen Prüfungselement.