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§ 17 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle - Digitale Gesetze
Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Zahnärztliche Ausbildung
Abschnitt 2 Zahnärztliche Prüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeine Prüfungsbestimmungen
§ 17 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle
§ 18 Zuständige Stelle
§ 19 Antrag auf Zulassung
§ 20 Antragsunterlagen
§ 21 Versagung der Zulassung
§ 22 Nachteilsausgleich
§ 23 Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen
§ 24 Notenstufen
§ 25 Ordnungsverstöße, Täuschungsversuche
§ 26 Rücktritt von der Prüfung
§ 27 Versäumnis
Unterabschnitt 2 Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Unterabschnitt 3 Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Unterabschnitt 4 Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Abschnitt 3 Modellstudiengang
Abschnitt 4 Die Approbation
Abschnitt 5 Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde
Abschnitt 6 Übergangsregelungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Zahnärztliche Prüfung
Unterabschnitt 1: Allgemeine Prüfungsbestimmungen
§ 17 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle
Die Länder richten zuständige Stellen ein, vor denen die Zahnärztliche Prüfung abgelegt wird.