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§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
[object Object] (ZahntechAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Gesellenprüfung
Abschnitt 3 Schlussvorschrift
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zahntechniker und zur Zahntechnikerin
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Schlussvorschrift
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker/zur Zahntechnikerin vom 11. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3182) außer Kraft.