Abschnitt II Bildung und Abgrenzung der Zulassungsbezirke
Abschnitt III Bedarfsplanung
Abschnitt IV Unterversorgung
Abschnitt IVa (weggefallen)
Abschnitt V Voraussetzungen für die Zulassung
Abschnitt VI Zulassung und Vertragszahnarztsitz
Abschnitt VII Ruhen, Entziehung und Ende der Zulassung
Abschnitt VIII Ermächtigung
Abschnitt IX Vertreter, Assistenten, angestellte Zahnärzte und Berufsausübungsgemeinschaft
Abschnitt X Zulassungs- und Berufungsausschüsse
Abschnitt XI Verfahren vor den Zulassungs- und Berufungsausschüssen
Abschnitt XII Gebühren
Abschnitt XIII Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 2
(1) Das Zahnarztregister muß die Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit des Zahnarztes enthalten, die für die Zulassung von Bedeutung sind.
(2) Das Zahnarztregister ist nach dem Muster der Anlage zu führen.