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Anlage 3 Kennzeichen mit Namen und Abkürzung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe - Digitale Gesetze
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (WZG§4UmwSchBek)
xxxx
Schlussformel
Anlage 1 Kennzeichen der Auszeichnung der Queen für Verdienste auf dem Gebiet des Umweltschutzes
Anlage 2 Namen, Abkürzungen und Kennzeichen des BENELUX-Markenamts
Anlage 3 Kennzeichen mit Namen und Abkürzung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe
Anlage 4 Kennzeichen der Umwelt-Konferenz der Vereinten Nationen (UNEP) und Abkürzungen
Inhaltsverzeichnis
Anlage 3 Kennzeichen mit Namen und Abkürzung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe
(Inhalt: Nicht darstellbares Kennzeichen, mit Namen und Abkürzung,
(Kennzeichen schwarz-weiß, Abkürzung grün)
Fundstelle: BGBl. I 1993, 1158)