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II. - Digitale Gesetze
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (WZG§4IRQ/CYPBek)
I.
II.
III.
Schlußformel
Anlage 1 Nationales Gütezeichen der Republik Irak
Anlage 2 Prüf- und Gewährzeichen der Republik Zypern für frische, zum Export bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
Anlage 3 Kennzeichen der International Joint Commission
Inhaltsverzeichnis
II.
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a desselben Gesetzes wird bekanntgemacht, daß das Kennzeichen
-
der International Joint Commission (Anlage 3)
von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen ist.