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II. - Digitale Gesetze
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (WZG§4EUREKA/EFTABek)
I.
II.
III.
Schlußformel
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Inhaltsverzeichnis
II.
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 desselben Gesetzes werden nationale Kennzeichen bekanntgemacht, die
-
in Tunesien für die Konformität mit tunesischen Standards
eingeführt sind (Anlage 4).